Weitere Leistungen der Ergotherapie

 

  • Arbeitsplatzanalyse

  • Angehörigenschulung und Beratung

  • Hilfsmittelberatung/ Analyse der Wohnsituation und Wohnumgebung

Behindertengerechter Wohnungsumbau - Beratung durch die Ergotherapie

Sie haben eine Pflegestufe sowie einen anerkannten Behinderungsgrad? Dann steht Ihnen ein „Hilfsmittelfond“ zur Verfügung. Dieser beträgt 4000,-Euro und wird Ihnen, nach Überprüfung Ihres Bedarfes einmalig über das Sozialamt bewilligt. Stellen Sie einen Antrag und wir bieten Ihnen im Rahmen der ergotherapeutischen Behandlung Unterstützung bei der Ermittlung Ihres Hilfsmittelbedarfes (z.B. wo sollten Haltegriffe angebracht werden, welche Hilfsmittel sind für Sie günstig ect.)


Hilfsmittelanpassung – Schienen für den Alltagsgebrauch

Sie benötigen Unterstützung in der Alltagsbewältigung, beim Halten von z.B. Besteck und Stift. Über die Ergotherapie können wir Ihnen individuelle Hilfsmittel erstellen und mittels thermoplastischen Materialien anpassen. Sie benötigen dazu eine Zusatzverordnung von Ihrem Facharzt, die genau Ihre Bedarfsschiene definiert. Diese Maßnahme wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sprechen Sie uns dazu gern an.

  • Integration ins häusliche Umfeld - Beratung durch die Ergotherapie

Dies ist eine Beratungsleistung, welche die Umfeldverhältnisse im sozialen Bereich mit einbezieht. Diese Beratung kann einmal pro Regelfall/Behandlungsfall (innerhalb von 40 Therapien) durchgeführt werden. Auf der Verordnung sollte die Leitsymptomatik "Fähigkeitsstörungen in Bezug auf die Selbstversorgung und Alltagsbewältigung" vermerkt sein. Eine Beratung zur häuslichen Integration können Sie ergänzend zu der Therapie, die Sie bereits bei uns erhalten, bekommen. Diese darf nur ergänzend zur Behandlung in der Praxis erfolgen, wenn Sie bisher keinen Hausbesuch verordnet bekommen haben. Die Beratung zur häuslichen Integration ermöglicht z.B auch einen zusätzlichen interdisziplinären Austausch mit Kitas und Schulen mit Hospitation vor Ort. Sie wird von der gesetzlichen Krankenkasse als Zusatzleistung einmalig übernommen.

  • Ergotherapie als Zusatzbehandlung über das persönliche Budget

Wenn ein Zusatzbedarf an Therapie besteht oder effektiv ist, kann über einen Rehabilitationsträger eine Finanzierung für den persönlichen Hilfebedarf beantragt werden. Das persönliche Budget unterstützt dabei ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Voraussetzung ist die sogenannte Bewilligung einer Teilhabe, die vom Sozialamt geprüft wird. Ein Nachweis zu einem Behinderungsgrad sollte hierfür vorliegen. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Über das persönliche Budget können Sie sich zusätzliche Therapiemaßnahmen „kaufen“. Es wird monatlich durch den Budgetträger ausgezahlt und Sie haben selbst die Chance die gewünschten Therapiemaßnahmen frei zu wählen. Sie können dies gern bei uns einlösen und gemeinsam mit uns Ihre Wünsche und Ziele besprechen.

  • Begleitdienst - Niedrigschwelliges Betreuungsangebot - Nachbarschaftshilfe über die Ergotherapie

Erhalten Sie eine Pflegestufe, so können Sie Ihm Rahmen Ihres Pflegegeldes der Krankenkasse eine Zusatzleistung über einen Festbetrag von monatlich 125,-Euro "Entlastungsleistung“ bekommen. Ist es Ihnen wichtig diese Leistung nicht über die Pflege/Hauswirtschaft einzulösen, so können Sie individuelle Leistungen mit uns absprechen (z.B. wöchentliches Einkaufstraining). Wir beraten Sie gern und schauen, was in unseren Möglichkeiten liegt.

  • Thermische Anwendungen

Innerhalb Ihrer motorisch- funktionellen Behandlung bei uns, können Sie als Zusatz thermische Anwendungen erhalten. Der Facharzt verordnet diese ergänzend zur motorisch- funktionellen Therapie auf Ihrem Rezept. Menge und Wochenanzahl der thermischen Anwendungen liegen im Ermessen des Arztes. Thermische Anwendungen unterstützen z.B. bei rheumatischen Erkrankungen, reduzieren Schmerzen und Spannungen und fördern das Bewegungsausmaß.